Die Vorstellung einer Idee oder Erfindung auf einer Messe ist im Sinne des Patentrechts
eine neuheitsschädliche Vorveröffentlichung. Wir empfehlen, eine Patent- oder
Gebrauchsmusteranmeldung vorzunehmen, soweit noch nicht geschehen. Lassen Sie sich
diesbezüglich von Ihrem (Patent-)Anwalt beraten.